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   VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06, 1 VK 35/06   

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https://dejure.org/2006,23930
VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06, 1 VK 35/06 (https://dejure.org/2006,23930)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2006 - 2 VK 34/06, 1 VK 35/06 (https://dejure.org/2006,23930)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2006 - 2 VK 34/06, 1 VK 35/06 (https://dejure.org/2006,23930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsantrags im Rahmen von Bauüberwachungsleistungen; Rügeobliegenheit für dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens bekannte Vergabefehler; "Unverzügliches"Anzeigen des Vergabeverstoßes; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Ausnutzung von Vorkenntnissen und Erfahrungen aus einem früheren oder bestehenden Auftrag

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieterzuverlässigkeit: Einzelfallentscheidung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Generalplaner kann nicht zugleich Bauoberleitung anbieten! (IBR 2007, 97)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Brandenburg, 11.09.2006 - 1 VK 35/06

    Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung eines vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft 2 VK 34/06 1 VK 35/06.

    Die Gebühr für das Verfahren ­ 2 VK 34/06 ­ wird auf X.XXX,XX EUR, für das Verfahren ­ 1 VK 35/06 ­ auf X.XXX,XX EUR, insgesamt auf XX.XXX,XX EUR festgesetzt.

    Entsprechend der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes vom 1. Januar 2003, die zur Gewährleistung einer einheitlichen Handhabung und zur Sicherstellung von Transparenz anzuwenden ist, erscheint für das Verfahren ­ 2 VK 34/06 - eine Gebühr in Höhe von X.XXX,XX EUR und für das Verfahren ­ 1 VK 35/06 -in Höhe von X.XXX,XX EUR, insgesamt in Höhe von XX.XXX,XX EUR als angemessen.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Sie haben schlüssig dargelegt, dass vergaberechtliche Vorschriften im bisherigen Vergabeverfahren verletzt worden sein sollen und ihnen infolgedessen ein Schaden zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 S. 2 GWB (BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 ­ X ZB 7/04, IBR 2004, 448; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2005 ­ Verg W 7/05).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens kann die Vergabekammer lediglich prüfen, ob der Entscheidung der Vergabestelle ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde lag oder ob bei der Ausübung des Ermessens Fehler gemacht wurden (OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 ­ 1 Verg 2/99, NVwZ 2001, 714; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2001 ­ Verg 16/01, VergabeR 2001, 419).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Denn diese bildet die Gegenleistung, die der Auftraggeber im Fall des Zuschlages zu erbringen bereit wäre und für die der Bieter seiner objektiven Erklärung zufolge den Auftrag ausführen will (BayObLG, Beschluss vom 13. April 2004 ­ Verg 5/04).
  • OLG Hamburg, 21.01.2000 - 1 Verg 2/99

    Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung eines Bieters

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens kann die Vergabekammer lediglich prüfen, ob der Entscheidung der Vergabestelle ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde lag oder ob bei der Ausübung des Ermessens Fehler gemacht wurden (OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 ­ 1 Verg 2/99, NVwZ 2001, 714; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2001 ­ Verg 16/01, VergabeR 2001, 419).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 15/01

    Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers ist entscheidend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles, zu denen auch ein früheres Verhalten des Bewerbers gehören kann, die Aussage rechtfertigen, er werde gerade die ausgeschriebene Leistung vertragsgerecht erbringen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 ­ Verg 15/01, VergabeE C-10-15/01).
  • VK Brandenburg, 11.07.2006 - 1 VK 25/06

    Projektsteuerer u. Bieter identisch: Zuverlässigkeit fehlt!

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Dies spricht dafür, nur solche Unternehmen als zuverlässig am Wettbewerb teilhaben zu lassen, bei denen die Gefahr der Interessenkollision nicht besteht (VK Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2006 ­ 1 VK 25/06).
  • KG, 05.09.2000 - KartVerg 15/00

    Neutralität als Vergabekriterium

    Auszug aus VK Brandenburg, 11.09.2006 - 2 VK 34/06
    Typische Fälle von Unzuverlässigkeit eines Bewerbers/Bieters sind mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung früherer Arbeiten, schwere Verfehlungen wie Bestechung, Urkunden- oder Vermögensdelikte, Verstöße gegen Bestimmungen des GWB oder das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen oder Nichtbeachtung von anerkannten Berufspflichten (KG, Beschluss vom 5. September 2000 ­ KartVerg 15/00, VergabE C-3-15/00).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - Verg W 7/06

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines bietenden Generalplaners von der Erbringung

    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 11. September 2006 - 2 VK 34/06 und 1 VK 35/06 - wird zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 15.02.2011 - 1/SVK/052-10

    Beteiligung von Projektanten auf Bieterseite

    Dieser Bieter besitzt dann für den ausgeschriebenen Auftrag einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung gegenüber seinen Mitbietern (vgl. bspw. 1. VK Brandenburg, B. v. 11.09.2006, 2 VK 34/06, 1 VK 35/06).
  • VK Südbayern, 13.03.2009 - Z3-3-3194-1-02-01/09

    Unverzüglichkeit der Rüge nach acht Tagen?

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Bewerber einzelne Normen des Vergaberechts benennt, die er als verletzt ansieht (OLG Dresden, B. v. 21.10.2005 - Az.: WVerg 5/05; VK Brandenburg, B. v. 21.11.2007 - Az.: VK 45/07; B. v. 11.09.2006 - Az.: 2 VK 34/06, 1 VK 35/06; B. v. 05.04.2006 - Az.: 1 VK 3/06; B. v. 08.09.2005 - Az.: 1 VK 51/05; B. v. 18.06.2004 - Az.: VK 22/04; 1. VK Sachsen, B. v. 03.03.2008 - Az.: 1/SVK/002-08; B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06; B. v. 21.04.2004 - Az.: 1/SVK/029-04; VK Südbayern, B. v. 29.05.2006 - Az.: 09-04/06).
  • VK Sachsen, 11.03.2011 - 1/SVK/001-11

    VOF-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Nachweisen!

    Dieser Bieter besitzt dann für den ausgeschriebenen Auftrag einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung gegenüber seinen Mitbietern (vgl. bspw. 1. VK Brandenburg, B. v. 11.09.2006, 2 VK 34/06, 1 VK 35/06).
  • VK Brandenburg, 11.09.2006 - 1 VK 35/06

    Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung eines vergaberechtlichen

    Die Gebühr für das Verfahren - 2 VK 34/06 - wird auf X.XXX,XX EUR, für das Verfahren - 1 VK 35/06 - auf X.XXX,XX EUR, insgesamt auf XX.XXX,XX EUR festgesetzt.
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